„Alle Menschen haben in ihrem Leben schon einmal über Suizid nachgedacht“, so glaubt es Frau Christine Hucke der DGHS-Kontaktstelle Nordrhein zum begleiteten Suizid. DGHS steht für Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben. Schon vor einigen Wochen startete ich diesen Artikel um auf den Podcast vom Bestattungshaus Pütz-Roth hinzuweisen. Bitte unbedingt reinhören. Frau Hucke erklärt sehr ausführlich und vermittelt auch den Unterschied zwischen Deutschland und der Schweiz: in D begleitet ein Arzt, in der Schweiz eine oder ein Sterbehelfer*in.
Ich notierte mir noch einen anderen wichtigen Satz: Wir haben das Recht zu sterben, es besteht aber keine Pflicht dabei zu helfen.

Nun erschien letzten Sonntag in der Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung in der Rubrik Leben eine drei-seitige Reportage über das begleitete Sterben eines Ehepaares im hohen Alter. „Ihr Leben war ein Fest. Dann hatten sie genug (zum Artikel klickne)“. Begleitet haben den Sterbewunsch der Eltern ihre drei erwachsenen Kinder, zwei Töchter und ein Sohn. Ich finde diesen Artikel sehr lesenswert, er ist nicht kostenfrei aber es lohnt sich, dafür eine kleine Gebühr zu bezahlen.
Dass die Suizidhilfe ein hochemotionales Thema ist, wissen wir. Die Journalistin Eva Schläfer moniert in ihrem Artikel, dass die Debatte dazu nicht in Gang kommt. „Dabei ist es mehr als 2 Jahre her, dass das Bundesverfassungsgericht das seit Ende 2015 geltende Sterbehilfegesetz für verfassungswidrig erklärte.“ Eigentlich, meint sie, müssten wir viel häufiger über die Vor- und Nachteile diskutieren. „Die Karlsruher Richter kippten das Gesetz mit der Begründung, das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasse ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Dieses Recht schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen.“
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