Und weiter geht’s mit der Debatte. Gut sterben. FAS Artikel vom 5. Juni.

Kaum waren die drei Seiten in der Sonntags FAZ veröffentlicht, ich hatte den Artikel hier im Blog erwähnt, wurde die Debatte im Bundestag aufgegriffen.

im Trebah Garden Cornwall – fotografiert

Zwei Wochen später erscheint wieder in der Sonntags FAZ – diesmal prominent auf der dritten Seite der Artikel „Gut sterben“ – wurde aktualisiert mit der Überschrift: „Herr Wörner sucht den guten Tod“. Es wird Ottmar Wörner vorgestellt, der sterben will, bevor er zum Pflegefall wird oder vor Schmerzen umkommt. Da kennt er einige Beispiele und es gruselt ihn so zu enden wie z.B. sein bester Freund. Herr Wörner ist 87 Jahre alt und er weiß, was er will und lässt sich davon auch nicht abbringen. Für ihn steht fest, es muss ein selbstbestimmter Tod sein, den er sterben möchte.

Das Bundesverfassungsgericht entschied 2020, dass sich jeder töten darf, und das jederzeit, in jeder Lage. „Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben ist nicht auf fremddefinierte Situationen wie schwere oder unheilbare Krankheitszustände oder bestimmte Lebens- und Krankheitsphasen beschränkt. Es besteht in jeder Phase menschlicher Existenz“, heißt es im Urteil. „Das Recht, sich selbst zu töten, umfasst auch die Freiheit, hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und Hilfe, soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen“, urteilten die Richter.

Und nun ist der Gesetzgeber an der Reihe, die Sterbehilfe zu regulieren. Noch gibt es kein Gesetz, nur den Richterspruch vom Bundesverfassungsgericht. Viele Menschen wissen nicht, dass der assistierte Suizid inzwischen in Deutschland möglich ist. Es ist in keiner Weise ein „Graubereich“, stellt der Geschäftsführer der DGHS, Johannes Weinfurter, klar.

Die DGHS, die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben, hatte ich in meinem letzten Artikel bereits erwähnt. Wenn man telefonisch den Wunsch äußert, dass man sterben möchte, erhält man zwei DIN-A4-Seiten, die darüber informieren, was nötig ist. Sechs Monate Mitgliedschaft sind Voraussetzung, dann darf man ein sogenanntes Motivationsschreiben schicken mit seinem Sterbewunsch.

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Die Debatte muss weitergehen. Wer hilft beim Sterben? Assistierter Suizid

„Alle Menschen haben in ihrem Leben schon einmal über Suizid nachgedacht“, so glaubt es Frau Christine Hucke der DGHS-Kontaktstelle Nordrhein zum begleiteten Suizid. DGHS steht für Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben. Schon vor einigen Wochen startete ich diesen Artikel um auf den Podcast vom Bestattungshaus Pütz-Roth hinzuweisen. Bitte unbedingt reinhören. Frau Hucke erklärt sehr ausführlich und vermittelt auch den Unterschied zwischen Deutschland und der Schweiz: in D begleitet ein Arzt, in der Schweiz eine oder ein Sterbehelfer*in.

Ich notierte mir noch einen anderen wichtigen Satz: Wir haben das Recht zu sterben, es besteht aber keine Pflicht dabei zu helfen.

Nun erschien letzten Sonntag in der Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung in der Rubrik Leben eine drei-seitige Reportage über das begleitete Sterben eines Ehepaares im hohen Alter. Ihr Leben war ein Fest. Dann hatten sie genug (zum Artikel klickne)“. Begleitet haben den Sterbewunsch der Eltern ihre drei erwachsenen Kinder, zwei Töchter und ein Sohn. Ich finde diesen Artikel sehr lesenswert, er ist nicht kostenfrei aber es lohnt sich, dafür eine kleine Gebühr zu bezahlen.

Dass die Suizidhilfe ein hochemotionales Thema ist, wissen wir. Die Journalistin Eva Schläfer moniert in ihrem Artikel, dass die Debatte dazu nicht in Gang kommt. „Dabei ist es mehr als 2 Jahre her, dass das Bundesverfassungsgericht das seit Ende 2015 geltende Sterbehilfegesetz für verfassungswidrig erklärte.“ Eigentlich, meint sie, müssten wir viel häufiger über die Vor- und Nachteile diskutieren. „Die Karlsruher Richter kippten das Gesetz mit der Begründung, das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasse ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Dieses Recht schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen.“

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