Gedanken zum Testament für kinderlose Paare

Habt Ihr als Paar Euer Testament klar?

Habt Ihr das gesamte Vermögen/Immobilien/Euer Hab und Gut auf einer Liste übersichtlich notiert? Wer erbt was? Du als Ehepartner alles als Alleinerbe?
Sind alle Bankkonten und Depots mit Zugangsdaten und Passwörtern erreichbar? Seid Ihr gegenseitig über alles im Bilde? Handlungsvollmachten und Bankvollmachten über den Tod hinaus ausgefüllt und unterschrieben?

Auch als Ehepaar macht es Sinn ein Testament zu schreiben, damit für den oder die Zurückbleibenden alles geklärt ist. Wenn man sich als Ehepaar im Testament gegenseitig als Haupterben einsetzt denkt man zunächst: ist alles klar. Ist auch oft so.

Eines sollte man beachten: Gemäß der gesetzlichen Erbfolge erben Eltern in der „geraden Erblinie“, falls sie ihre Tochter oder ihren Sohn überleben. Man kann in das Testament eine vorsorgliche Erwähnung einfügen, dass die Eltern darauf verzichten mögen gegenüber dem Alleinerben. Hat man kein Testament gemacht, erben die Eltern wegen der gesetzlichen Erbfolge mehr. Für die Berechnung werden verschiedene Fakten zugrunde gelegt: Gibt es einen Ehevertrag ? Ist eine Zugewinngemeinschaft vereinbart? usw.

Ggfs. macht dann eine Verzichtserklärung Sinn, die notariell beurkundet wird.

Es macht weiter Sinn, Weiterlesen

Nach mir die Sintflut? Schon mal was von Erbrecht gehört?

Ich werde es hier immer wieder wiederholen: Machen Sie Ihr Testament! Es ist besser, das finanzielle Vermögen vorab zu regeln. Wenn Sie Immobilien, Kunst oder Schmuck besitzen, ist es noch ratsamer ein Testament oder einen Erbvertrag zu formulieren.

Ich sage nur: Wenn Sie wollen, dass alles geregelt ist, dann tun Sie es, bevor Sie sterben und klar im Kopf sind und körperlich fit. Sie denken, Sie leben noch lange? Woher wollen Sie es wissen?

Ich lese derzeit parallel alle Bücher, die ich hier im Blog schon vorgestellt habe. Fritz Roth beschreibt es in seinem Buch „Das letzte Hemd ist bunt“ genauso wie es in unserer Gesellschaft noch üblich ist. Man verschließt die Augen, denkt sich „nach mir die Sintflut“, geht mich dann sowieso nix mehr an, sollen sich doch die anderen drum kümmern …. Das ist die Haltung, die heute mehr oder weniger noch üblich ist.

Ich plädiere dafür, dass wir es anders machen. Ich kann und will jetzt hier keine Details zu der Nachlasssache meiner Familie schreiben. Ich sage Ihnen nur: es ist so ärgerlich!!!! So zeitintensiv! So laaaaaaaaangsaaaaaaam. Wussten Sie, dass das Erbrecht das schwierigste Recht ist? Kennen Sie den Stundensatz eines Anwaltes für Erbrecht? Sie werden nicht schlecht staunen! Das rattert das Kostenkarussell.

Wenn die Dinge nicht geregelt sind, dann werden Ihre Nachkommen mit Nachlassgerichten zu tun haben, sich einen Anwalt nehmen müssen, sich vielleicht innerhalb der Familie streiten, unversöhnlich streiten … und eigentlich! trauert man.

Wenn Sie als Tote, als Toter Ihren Frieden wollen, regeln Sie die Dinge vorher. Nehmen Sie sich die Zeit dafür. Beantworten Sie sich die Fragen: Wer bekommt was und wie viel? Wer bekommt nichts? Was ist, wenn Sie UND Ihr Partner/Ihre Partnerin sterben? Erledigen Sie es bald und dann ist es gut. Erzählen Sie davon, wie Sie sich das vorgestellt haben mit ihrem Vermögen. Ihre Familie, Ihre Nachkommen werden es Ihnen danken.

Haben Sie Ihr Testament schon geschrieben? Erzählen Sie uns mehr, wenn Sie mögen. Ich werde dafür sorgen, dass das Testament meines Mannes und mir notariell beglaubigt wird bzw. in einen Erbvertrag umformuliert wird. Und dann lade ich meine Familie ein und erzähle, was Sache ist. In Frankfurt habe ich DIE Anwältin fürs Erbrecht gefunden.

Lesen Sie auch meinen ersten Beitrag hierzu: Willkommen Erbrecht. Die Dinge regeln.

Willkommen Erbrecht. Die Dinge regeln.

Es gibt ein humorvolles Gedicht von Wilhelm Busch für zwei, die heiraten wollen:
„O wie lieblich, O wie schicklich , sozusagen herzerquicklich,

Wenn nun diese, sag ich, ihre
Dazu nötigen Papiere, sowie auch die Haushaltsachen
Endlich mal in Ordnung machen
Und in Ehren und beizeiten
hin zum Standesamte schreiten
…“

So wie wir die Dinge in Ordnung halten und die Papiere zusammen suchen, wenn wir den Bund der Ehe schließen, so sollte es eigentlich auch ein „Schreiten zum Notar oder zum Nachlassgericht“ geben. Denn!

Zwei Dinge gibt es zu bedenken, so lange wir leben:

Wir werden erben, weil wir gemäß Erbfolge erbberechtigt sind. Selbst wenn wir enterbt wurden, haben wir Anspruch auf einen Pflichtteil. Und manchmal erben wir nicht nur Vermögen sondern auch Schulden.

Wir werden vererben: unser Vermögen, unsere Wohnung, unsere Schulden … an die Hinterbliebenen.

Wenn wir kein Testament schreiben, dann

* tritt gesetzliche Erbfolge ein.
* kann es für die Hinterbliebenen ziemlich komplex und heikel werden.
* kann es Enttäuschungen und Streit geben.

Wenn wir ein Testament schreiben, dann sorgen wir vor, dass alles gut geregelt ist für die, die bleiben, ob Jung oder Alt, ob verwandt oder befreundet.

Ich hätte mir nie träumen lassen, dass ich einmal mit dem Erbrecht zu tun haben werde. Aber da geht es mir sicher nicht allein so. Plötzlich wird man konfrontiert mit Dingen, die einen verunsichern. Und dann realisiert man: Oh. Das Erbrecht. Und man staunt nicht schlecht.

Deshalb nix wie hin zum „Papiere sortieren, Notar einschalten, Testament schreiben, Sorge tragen“. Ich kann es nicht laut genug sagen und werde es immer wieder tun.

Fragen, die helfen:
Wer soll was / wieviel bekommen – unabhängig von einer Erbfolge?
Wem wollen Sie etwas vermachen / schenken?
Wer soll nichts bekommen?
Wie soll verfahren werden, wenn Sie Immobilien, Sammlungen, Kunst hinterlassen?

Wenn Sie alles geregelt haben, sollten Sie es im Kreise derjenigen besprechen und vorstellen, die Sie in Ihrem Testament erwähnt und berücksichtigt haben.

Hier gibt es wichtige Informationen – gefunden auf der Website vom Nachlassgericht Bad Kreuznach.