Wir trauern um einen Freund

60F3F3DF-3E57-44B8-8723-3115F3F9DD61_1_201_aWir trauern um einen Freund, der in Hongkong tödlich verunglückte während einer Fahrradtour oben auf dem Peak. Ich habe J. und seine Familie, langjährige Freunde meines Mannes, vor zwei Jahren in HK kennengelernt nach unserer Fahrradreise in Taiwan.

J. lebte und arbeitete in HK. Seine Frau und Kids in einer deutschen Großstadt.

In Coronazeiten ist das alles grad sehr entsetzlich und zum Haare raufen. Trauern kann unsere Freundin nicht. Und sie kommt grad auch nicht in die Megacity. Kann nichts tun als warten und hoffen, dass irgendwie alles gut geregelt wird. Weiterlesen

Gedanken zum Testament für kinderlose Paare

Habt Ihr als Paar Euer Testament klar?

Habt Ihr das gesamte Vermögen/Immobilien/Euer Hab und Gut auf einer Liste übersichtlich notiert? Wer erbt was? Du als Ehepartner alles als Alleinerbe?
Sind alle Bankkonten und Depots mit Zugangsdaten und Passwörtern erreichbar? Seid Ihr gegenseitig über alles im Bilde? Handlungsvollmachten und Bankvollmachten über den Tod hinaus ausgefüllt und unterschrieben?

Auch als Ehepaar macht es Sinn ein Testament zu schreiben, damit für den oder die Zurückbleibenden alles geklärt ist. Wenn man sich als Ehepaar im Testament gegenseitig als Haupterben einsetzt denkt man zunächst: ist alles klar. Ist auch oft so.

Eines sollte man beachten: Gemäß der gesetzlichen Erbfolge erben Eltern in der „geraden Erblinie“, falls sie ihre Tochter oder ihren Sohn überleben. Man kann in das Testament eine vorsorgliche Erwähnung einfügen, dass die Eltern darauf verzichten mögen gegenüber dem Alleinerben. Hat man kein Testament gemacht, erben die Eltern wegen der gesetzlichen Erbfolge mehr. Für die Berechnung werden verschiedene Fakten zugrunde gelegt: Gibt es einen Ehevertrag ? Ist eine Zugewinngemeinschaft vereinbart? usw.

Ggfs. macht dann eine Verzichtserklärung Sinn, die notariell beurkundet wird.

Es macht weiter Sinn, Weiterlesen

Wenn wir beide gleichzeitig sterben sollten …

IMG_7788… wegen eines Unfalls beispielsweise … was dann?

Wie bin ich zu dieser Überlegung gekommen? Als wir unser Testament mit einer Fachanwältin besprochen haben, musste auch diese Überlegung mit einbezogen werden. Hat mit dem Punkt zu tun: Was passiert mit dem Hab und Gut, dem Erbe, wenn der Zuletztlebende stirbt.

Sind diejenigen, die im Testament genannt sind informiert?
Haben Sie einen Schlüssel für die Wohnung/das Haus, die Passwörter, eine Liste mit allen wichtigen Informationen?
Wissen sie, wo das Testament hinterlegt ist?

Werden sie sich die Haare raufen, einen Haushalt aufzulösen? Was werden sie tun?

Werden sie Rot sehen, wenn sie unsere Konten und Accounts im Netz finden und löschen sollen?

***

… und überhaupt … mir wird selbst ganz schwindelig.

Kann passieren …

…. ich bete zu unserem Schutzengel ;-).

Die letzte Botschaft ist so wichtig!

IMG_1279Zu meinem Blogartikel: Geliebt sterben, hat meine geschätzte Coach- und Blogkollegin Sabine Dinkel folgendes geschrieben, das ich hier prominent sichtbar machen möchte:

Liebe Petra, was für ein wichtiger und wertvoller Artikel! Ich danke dir dafür. Weder meine Mutter noch mein Vater haben irgendetwas für mich geregelt. Selbst meine Mutter, die ja mit ihrem Hirntumor noch zwei Jahre gelebt hat und wusste, dass sie daran sterben würde, hat mir keine letzte Botschaft hinterlassen. Das macht mich noch immer sehr traurig. Da bleibt eine Kränkung. Mein Vater ist ja ein Jahr später an einem Herzinfarkt gestorben. War klar, dass auch er mir keinerlei Hilfestellung hinterlassen hat, keine Wünsche, kein Testament und auch keine letzte Botschaft. Nur einen gigantischen Haufen Nachlass. Alle, die mich bei der Haushaltsauflösung begleitet haben, waren geschockt, ob der riesigen Aufgabe, die da zu bewältigen war (Stichwort: Sammlerhaushalt von Kriegskindern). Ich habe immer noch innere Anteile, die wütend und verbittert sind. “Nach mir die Sintflut” hat mein Vater immer gesagt. Tja, ich bin dann zwei Jahre mit wenig Sauerstoff durch die Wassermassen hindurch getaucht. Dieses Jahr ist das erste Jahr seitdem, in dem ich endlich wieder die Dinge tun kann, die mal nichts mit Tod und Sterben zu tun haben. Mal gucken, was ich anders machen kann und werde. Das mit den Abschiedsbriefen wäre ein guter Anfang. Liebe Grüße Sabine

Liebe Sabine, danke für deinen wertvollen Beitrag zu meinem Blogartikel. Ich freue mich, dass Du kommentiert hast und dass Du ihn wichtig findest. Du hast Dich getraut, uns mitzuteilen, dass weder Dein Vater noch Deine Mutter, die zwei Jahre Zeit hatte, eine letzte Botschaft hinterlassen hat. Dafür ein Haus voll mit gesammelten Dingen. Ich verstehe, wie sehr Dich das gekränkt hat. Ich finde das SEHR mutig von Dir. Auch mein Vater hätte Zeit gehabt etwas zu arrangieren, eine letzte Botschaft zu schreiben. Durch seinen plötzlichen Tod war vielleicht sogar er überrascht in seiner Todesstunde. Es wäre so gut gewesen, eine letzte Botschaft zu lesen. Es wäre so gut gewesen, wenn die Dinge geregelt gewesen wären. Ich ermutige Dich sehr, Abschiedsbriefe zu schreiben. Wenn ich mich richtig erinnere, habt Ihr Euer Testament klar. Wir beide jetzt auch. Vor allem für Paare ohne Kinder ein sehr wichtiger Schritt: auch daran zu denken, was passiert mit dem Vermögen wenn auch „der letzte von beiden“ stirbt oder beide gleichzeitig „vom Himmel fallen“. Ich wünsche Dir, dass die wütenden und verbitterten inneren Anteile in Dir immer mehr zum Frieden finden und Du dieses Jahr mit diesem herrlichen Sommer in vollen Zügen genießt.

Nach mir die Sintflut? 5 Typologien.

IMG_1287Wie denkst Du zu Deinem Lebensende bzw. zu den letzten Wünschen und Dingen, die organisiert und vorbereitet werden müssen? Denkst Du, Du hast noch ewig Zeit dafür? Bist Du der Meinung erst im Falle einer schweren Krankheit bleibt genügend Zeit um sich damit zu beschäftigen? Es soll Menschen geben, die selbst in den letzten Wochen NICHT über ihre letzten Wünsche sprechen möchten (und dann muss man es so akzeptieren).

Ich habe die Erfahrung gemacht und gespürt, es ist JETZT an der Zeit, die Sachen zu regeln. Klar kann ich mir wünschen 90 zu werden. Dann habe ich noch sehr viel Zeit um die letzten Dinge auf den Weg zu bringen. Aber weiß ich, ob ich morgen noch lebe? Wie wir wissen, kommt es meist anders als man denkt.

Manche Menschen wollen nicht ran an das Thema. Vielleicht weil sie es zu anstrengend finden. Je nach Vermögen, wird man umso mehr Zeit benötigen, um die Dinge klar zu kriegen.

Meiner Meinung gibt es 5 Menschentypen, die verdeutlichen, wie sie zu dem Thema stehen.

„Es ist alles geregelt“.
Die Fürsorglichen sind die Bewahrer und sorgen sich – um sich selbst und die Hinterbliebenen. Gerade eben habe hörte ich, dass ein hoch betagtes Ehepaar alles, aber auch alles geregelt und organisiert hat. Ihrem Sohn haben sie einen Ordner in die Hand gedrückt mit dem Hinweis: „Hier steht alles drin. Es ist alles geregelt. Du brauchst Dich um nichts zu kümmern“. Das Vermögen ist gerecht aufgeteilt. Selbst der Grabstein ist bestellt und bezahlt.

Die Falle: Klingt perfekt. Ganz sicher kann man sich erleichtert fühlen. Bei den Hinterbliebenen können eigene Gestaltungswünsche für die Trauerfeier auftauchen. Vielleicht müssen sie ein Grab pflegen oder eine Trauerzeremonie realisieren, die gar nicht in ihrem Sinne ist. Gut, wenn alles vorher besprochen wurde und alle Meinungen und Wünsche berücksichtigt wurden. Wenn nicht, kann auch hier Unmut entstehen. In der Regel wird sich aber das Gefühl breit machen, dass alles gut und „gerecht“ geregelt und organisiert ist.

„Von mir gibt’s nix“.
Ich kann mir vorstellen, dass so ein Geizhals öfters vorkommt als wir denken. Oder gibt’s den nur im Kino? Es wird viel Vermögen vorhanden sein, das in Stiftungen und sozialen Einrichtungen verteilt wird. Selbst kleinste Beträge und Nebensächlichkeiten werden aufgeführt und verteilt. Die Hinterbliebenen gehen leer aus. Dieser Typ will den anderen eines auswischen. So fühlen sie sich auch. Vielleicht sind sie froh, dass dieser Kauz oder diese Käuzin nun endlich unter der Erde liegt.

Die Falle: Dieser Mensch tut sich keinen Gefallen. Sein Herz scheint verkümmert und eng. Weiterlesen

Willkommen Erbrecht. Die Dinge regeln.

Es gibt ein humorvolles Gedicht von Wilhelm Busch für zwei, die heiraten wollen:
„O wie lieblich, O wie schicklich , sozusagen herzerquicklich,

Wenn nun diese, sag ich, ihre
Dazu nötigen Papiere, sowie auch die Haushaltsachen
Endlich mal in Ordnung machen
Und in Ehren und beizeiten
hin zum Standesamte schreiten
…“

So wie wir die Dinge in Ordnung halten und die Papiere zusammen suchen, wenn wir den Bund der Ehe schließen, so sollte es eigentlich auch ein „Schreiten zum Notar oder zum Nachlassgericht“ geben. Denn!

Zwei Dinge gibt es zu bedenken, so lange wir leben:

Wir werden erben, weil wir gemäß Erbfolge erbberechtigt sind. Selbst wenn wir enterbt wurden, haben wir Anspruch auf einen Pflichtteil. Und manchmal erben wir nicht nur Vermögen sondern auch Schulden.

Wir werden vererben: unser Vermögen, unsere Wohnung, unsere Schulden … an die Hinterbliebenen.

Wenn wir kein Testament schreiben, dann

* tritt gesetzliche Erbfolge ein.
* kann es für die Hinterbliebenen ziemlich komplex und heikel werden.
* kann es Enttäuschungen und Streit geben.

Wenn wir ein Testament schreiben, dann sorgen wir vor, dass alles gut geregelt ist für die, die bleiben, ob Jung oder Alt, ob verwandt oder befreundet.

Ich hätte mir nie träumen lassen, dass ich einmal mit dem Erbrecht zu tun haben werde. Aber da geht es mir sicher nicht allein so. Plötzlich wird man konfrontiert mit Dingen, die einen verunsichern. Und dann realisiert man: Oh. Das Erbrecht. Und man staunt nicht schlecht.

Deshalb nix wie hin zum „Papiere sortieren, Notar einschalten, Testament schreiben, Sorge tragen“. Ich kann es nicht laut genug sagen und werde es immer wieder tun.

Fragen, die helfen:
Wer soll was / wieviel bekommen – unabhängig von einer Erbfolge?
Wem wollen Sie etwas vermachen / schenken?
Wer soll nichts bekommen?
Wie soll verfahren werden, wenn Sie Immobilien, Sammlungen, Kunst hinterlassen?

Wenn Sie alles geregelt haben, sollten Sie es im Kreise derjenigen besprechen und vorstellen, die Sie in Ihrem Testament erwähnt und berücksichtigt haben.

Hier gibt es wichtige Informationen – gefunden auf der Website vom Nachlassgericht Bad Kreuznach.