Willkommen Erbrecht. Die Dinge regeln.

Es gibt ein humorvolles Gedicht von Wilhelm Busch für zwei, die heiraten wollen:
„O wie lieblich, O wie schicklich , sozusagen herzerquicklich,

Wenn nun diese, sag ich, ihre
Dazu nötigen Papiere, sowie auch die Haushaltsachen
Endlich mal in Ordnung machen
Und in Ehren und beizeiten
hin zum Standesamte schreiten
…“

So wie wir die Dinge in Ordnung halten und die Papiere zusammen suchen, wenn wir den Bund der Ehe schließen, so sollte es eigentlich auch ein „Schreiten zum Notar oder zum Nachlassgericht“ geben. Denn!

Zwei Dinge gibt es zu bedenken, so lange wir leben:

Wir werden erben, weil wir gemäß Erbfolge erbberechtigt sind. Selbst wenn wir enterbt wurden, haben wir Anspruch auf einen Pflichtteil. Und manchmal erben wir nicht nur Vermögen sondern auch Schulden.

Wir werden vererben: unser Vermögen, unsere Wohnung, unsere Schulden … an die Hinterbliebenen.

Wenn wir kein Testament schreiben, dann

* tritt gesetzliche Erbfolge ein.
* kann es für die Hinterbliebenen ziemlich komplex und heikel werden.
* kann es Enttäuschungen und Streit geben.

Wenn wir ein Testament schreiben, dann sorgen wir vor, dass alles gut geregelt ist für die, die bleiben, ob Jung oder Alt, ob verwandt oder befreundet.

Ich hätte mir nie träumen lassen, dass ich einmal mit dem Erbrecht zu tun haben werde. Aber da geht es mir sicher nicht allein so. Plötzlich wird man konfrontiert mit Dingen, die einen verunsichern. Und dann realisiert man: Oh. Das Erbrecht. Und man staunt nicht schlecht.

Deshalb nix wie hin zum „Papiere sortieren, Notar einschalten, Testament schreiben, Sorge tragen“. Ich kann es nicht laut genug sagen und werde es immer wieder tun.

Fragen, die helfen:
Wer soll was / wieviel bekommen – unabhängig von einer Erbfolge?
Wem wollen Sie etwas vermachen / schenken?
Wer soll nichts bekommen?
Wie soll verfahren werden, wenn Sie Immobilien, Sammlungen, Kunst hinterlassen?

Wenn Sie alles geregelt haben, sollten Sie es im Kreise derjenigen besprechen und vorstellen, die Sie in Ihrem Testament erwähnt und berücksichtigt haben.

Hier gibt es wichtige Informationen – gefunden auf der Website vom Nachlassgericht Bad Kreuznach.