Kaum waren die drei Seiten in der Sonntags FAZ veröffentlicht, ich hatte den Artikel hier im Blog erwähnt, wurde die Debatte im Bundestag aufgegriffen.

Zwei Wochen später erscheint wieder in der Sonntags FAZ – diesmal prominent auf der dritten Seite der Artikel „Gut sterben“ – wurde aktualisiert mit der Überschrift: „Herr Wörner sucht den guten Tod“. Es wird Ottmar Wörner vorgestellt, der sterben will, bevor er zum Pflegefall wird oder vor Schmerzen umkommt. Da kennt er einige Beispiele und es gruselt ihn so zu enden wie z.B. sein bester Freund. Herr Wörner ist 87 Jahre alt und er weiß, was er will und lässt sich davon auch nicht abbringen. Für ihn steht fest, es muss ein selbstbestimmter Tod sein, den er sterben möchte.
Das Bundesverfassungsgericht entschied 2020, dass sich jeder töten darf, und das jederzeit, in jeder Lage. „Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben ist nicht auf fremddefinierte Situationen wie schwere oder unheilbare Krankheitszustände oder bestimmte Lebens- und Krankheitsphasen beschränkt. Es besteht in jeder Phase menschlicher Existenz“, heißt es im Urteil. „Das Recht, sich selbst zu töten, umfasst auch die Freiheit, hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und Hilfe, soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen“, urteilten die Richter.
Und nun ist der Gesetzgeber an der Reihe, die Sterbehilfe zu regulieren. Noch gibt es kein Gesetz, nur den Richterspruch vom Bundesverfassungsgericht. Viele Menschen wissen nicht, dass der assistierte Suizid inzwischen in Deutschland möglich ist. Es ist in keiner Weise ein „Graubereich“, stellt der Geschäftsführer der DGHS, Johannes Weinfurter, klar.
Die DGHS, die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben, hatte ich in meinem letzten Artikel bereits erwähnt. Wenn man telefonisch den Wunsch äußert, dass man sterben möchte, erhält man zwei DIN-A4-Seiten, die darüber informieren, was nötig ist. Sechs Monate Mitgliedschaft sind Voraussetzung, dann darf man ein sogenanntes Motivationsschreiben schicken mit seinem Sterbewunsch.
Der Freitod kostet 4000 Euro für „die umfassende juristische und ärztliche Prüfung, Reise- und Aufenthaltskosten der Freitodbegleiter, Medikamente“. Es folgen Beratungsgespräche, in denen das Urteilsvermögen des Sterbewilligen geprüft wird.
Im Artikel wird genau beschrieben was am letzten Tag des Lebens geschieht. Wichtig ist, dass man selbst aktiv die letzte Handbewegung vollzieht, damit das Schlafgift in den Körper gelangt.
Das Fazit des Artikels ist eine Frage: Wie stellt man sicher, dass die Sterbewilligen sich ganz sicher sind? Denn der Gedanke an Suizid kann auch wieder vergehen. Deshalb werden vorher Gespräche geführt. Diese sind wichtig. Manchmal entscheidet sich ein Mensch danach anders und blickt wieder positiv und gelassen auf sein Leben. So aber nicht Ottmar Wörner. Sein Entschluss steht fest. Wenn es so weit ist, dann hat er einen Plan, wie sein Leben enden soll.
Wer Suizidgedanken hat, kann die Telefonseelsorge anrufen.
Interessante Diskussion im 212. Podcast von Zeit online „Servus Grüezi Hallo“ zum Thema Sterbehilfe: Mein Tod, meine Entscheidung. Interessant ist zum Schluss die Antwort auf die Frage, warum die Schweiz seit 40 Jahren so viel freier ist bei der Sterbehilfe. Es war mir so auch noch nicht klar: Deutschlands Nazivergangenheit und sein industrialisiertes Sterben im Holocaust macht es Deutschland schwer und die Schweiz hat diese Vergangenheit nicht, außerdem wählen die Schweizer Bürger direkt mit.